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AGB / Das sollten Sie wissen

Wie beantrage ich eine Mutter/Vater & Kind-Kur?

Erforderlich ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurmaßnahme. Der Arzt empfiehlt je nach Dringlichkeit, Schwere und Indikation, ob eine sogenannte Vorsorge-Kur nach § 24 SGB V oder eine Reha-Kur nach § 41 SGB V für Sie persönlich in Frage kommt.

Sie reichen das Formular 64 sowie das Formular 65 für jedes Therapiekind bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sie reichen dann den „Kurvorschlag des Arztes“ mit Ihrem persönlichen „Kur-Antrag“ und den ergänzenden Informationen bei Ihrer BKK ein.

Sofern die medizinischen Voraussetzungen – hierzu kann ggf. eine Begutachtung des Antrages durch den Medizinischen Dienst angezeigt sein – und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Kur bewilligt. Um die weitere Bearbeitung der Kurmaßnahme, Klinikwahl, Terminierung und vor allem, um die Betreuung vor, während und nach der Kur für Sie und Ihre Kinder zu erleichtern, werden wir alles Weitere für Sie erledigen.

Die Wahl einer geeigneten Klinik

Wichtigstes Kriterium ist hierbei zunächst die von Ihrem Arzt festgelegte Indikation und gewünschte Therapie. Unser Katalog mit den speziell nach Indikationen und Therapiekonzepten ausgewählten Kliniken soll eine wichtige Entscheidungshilfe für Ihren Arzt sein. Je genauer die Beschreibung der Erkrankung, umso gezielter können wir die Kliniken und die Therapiekonzepte auswählen und die Ärzte vor Ort vorbereiten. Der Arzt entscheidet auch, ob für Sie eine Vorsorge- oder eine Reha-Kur geeignet ist.

Wichtig ist aber auch der Hinweis, dass Sie in Ihrem persönlichen Antrag nicht nur einen Wunsch bezüglich des Zeitpunktes sondern ebenfalls eine Klinik benennen dürfen.

Was ist bei schulpflichtigen Kindern?

Mütter/Väter mit schulpflichtigen Kindern werden – soweit möglich – bevorzugt in den Schulferien aufgenommen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so wird in den wichtigsten Kernfächern ein sogenannter Stützunterricht angeboten, damit der Anschluss an die Schule nicht verpasst wird.

Kinderbetreuung

In den von uns ausgewählten Kliniken können auch Kinder unter 3 Jahren mitgebracht werden. Dies ist besonders wichtig für Mütter/Väter mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende. Die Betreuung und die Betreuungszeiten für Kinder unter 3 Jahren richten sich maßgeblich nach dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes. Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall zu Beeinträchtigungen und Belastungen im Kurverlauf kommen kann. Das Klinik-Team wird Ihnen in jeglicher Form Unterstützung bieten.

Schwerpunktkuren – Sondertermine zu speziellen Themen und Indikationen

Zu bestimmten Terminen bieten unsere Klinikpartner besondere Zusatzprogramme und Schwerpunktkuren zu bestimmten Indikationen wie Adipositas oder ADS/ADHS an.

Nach Rücksprache können auch Mütter/Väter als Partner mit aufgenommen werden, aber meist nur für die gesamte Dauer der Kur. Weitere Informationen erhalten Sie unter Schwerpunktkuren oder Sie fragen einfach das Team unseres Gesundheitsservice.

Was Sie bedenken sollten

Eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist kein Erholungsurlaub! Sie ist vielmehr eine Hilfe zur Selbsthilfe mit vielfältigen Therapieangeboten und erfordert Ihre Bereitschaft, die Kur aktiv mitzugestalten.

Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Kurmaßnahme finden Sie auch unter: » www.muttervaterkind.eu

Gesundheitsservice Management GSM GmbH
Dönhoffstr. 27
51373 Leverkusen
Telefon: +49 214 35769 – 111
Telefax: +49 214 35769 – 170
Mail: mutter-kind@gsm-gesund.de

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Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die GSM GmbH | Dönhoffstraße 27 | 51373 Leverkusen.

Bei Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:
Stefan Puhl | E-Mail: datenschutz@gsm-gesund.de | Fax: 0214 35769-171

Beschwerden über die GSM GmbH hinsichtlich des Datenschutzes können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44 | 40102 Düsseldorf | Tel.: 0211 38424-0 | Fax: 0211 38424-10
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