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Oberstaufen / Steibis

Klinik Sonnenalm

Das Bergdorf Steibis liegt am Fuß der Natur- und Kulturlandschaft Naturpark Nagelfluhkette. Eingerahmt wird es von den Hausbergen Hochgrat und Imberg, dem Familiengebiet mit Alpenerlebnispfaden, Wanderrouten, Pisten und Rodelbahnen.

Es werden 67 Zimmer, teilweise mit separatem Schlafbereich für die Kinder, angeboten. Die Klinik ist in zwei Gebäudekomplexe unterteilt, die mit einem Durchgang verbunden sind. Die Zimmer haben größtenteils Balkon oder Terrasse und sind alle mit Dusche/WC, Telefon, Babyphone und TV ausgestattet. Waschmaschinen (kostenpflichtig) und Wäschetrockner stehen für alle Patient*innen in den entsprechenden Räumlichkeiten bereit. In den Patient*innenzimmern ist WLAN verfügbar.

Gemeinschaftsräume:

In der Klinik stehen Ihnen vielfältige Räume und Möglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Generell ist momentan die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Kinder mit Behandlungsstatus werden ab dem 6. bis zum 12. Lebensjahr aufgenommen.

Von Montag bis Freitag werden die Kinder im Kinderhaus in altersspezifischen Gruppen betreut.

Das Allgäu mit allen Sinnen erleben und begreifen ist das Motto unseres Kinderhauses. Die Kinder sollen so viel wie möglich die frische Bergluft genießen und dabei die Natur kennen lernen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Verlauf Ihrer Maßnahme bietet die Klinik ein attraktives Leistungsspektrum für die Patient*innen an: Bügeleisen, Bücher, Spiele (je nach Verfügbarkeit), Nutzung der Fernsehprogramme, Bereitstellung von Tafelwasser ohne Mengenbegrenzung, Bereitstellung des Telefons im Zimmer ohne Freischaltung, WLAN-Nutzung, Nutzung der Wäschetrockner sowie zusätzliches, umfangreiches Therapiematerial (wie z. B. Therapieplanmappe und Tasche).

Die Kosten für diese Leistungen können durch den vereinbarten Pflegesatz nicht abgedeckt werden. Die Klinik erhebt daher eine Servicepauschale in Höhe von 30,00 € pro hauptversicherte Person/je Bewilligung. Für Patient*innen, die von der Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile befreit sind, und eine gültige Befreiungskarte besitzen, beträgt die Pauschale 15,00 € je hauptversicherte Person/je Bewilligung (Mutter/Vater).

Wird ein KFZ-Stellplatz auf dem Klinikgelände benötigt, ist dieser kostenpflichtig.

Indikation Mutter/Vater

  • Atemwegserkrankungen
  • degenerativ-rheumatische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf Erkrankungen
  • Psychosomatisch-psychovegetative Erkrankungen
  • psychovegetative Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen

Indikation Kind

  • Atemwegserkrankungen

  • akute Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern
  • dekompensierte Erkrankungen, die einer stationären Therapie bedürfen
  • Risikoschwangerschaft
  • Schwangerschaft 1. Trimenon
  • Schwangerschaft 3. Trimenon
  • schwere neurologische Erkrankungen
  • schwere psychiatrische Erkrankungen
  • Suchterkrankung
  • Suizidalität

Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wird ein individueller Therapieplan anhand der vorliegenden Indikation mit verschiedenen Möglichkeiten verordnet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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