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Bayerbach

Klinik Lindenhof

Die Klinik liegt im malerischen Ferienort Bayerbach mitten im berühmten Rottaler Bäderdreieck mit seinen Heilbädern Bad Birnbach, Bad Griesbach und Bad Füssing.

Es werden insgesamt 78 Zimmer mit separatem Schlafbereich für die Kinder angeboten. Die Zimmer haben teilweise Balkon und sind alle mit Dusche/WC, Telefon mit Babyphone-Funktion, Kühlschrank und TV ausgestattet. Kinderbetten und Wickelmöglichkeiten sind vorhanden. Waschmaschinen (kostenpflichtig) und Wäschetrockner stehen für alle Patient*innen in den entsprechenden Räumlichkeiten bereit. In den Patient*innenzimmern ist WLAN verfügbar.

Gemeinschaftsräume:

In der Klinik stehen Ihnen vielfältige Räume und Möglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Generell ist momentan die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist, dass die Kinder bereits Erfahrung in der Fremdbetreuung gesammelt haben.

Kinder mit Behandlungsstatus werden ab dem 6. bis zum 12. Lebensjahr aufgenommen.

Von Montag bis Freitag werden die Kinder in altersspezifischen Gruppen betreut.

Für die unterschiedlichen Altersgruppen gibt es tolle Projekte sowie sportliche, kreative und musikalische Angebote. Dazu viel Bewegung an der frischen Luft auf unserem großen Spielplatz und in der Umgebung runden das vielfältige Kinderprogramm ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Verlauf Ihrer Maßnahme bietet die Klinik ein attraktives Leistungsspektrum für die Patient*innen an: Bügeleisen, Bücher, Spiele (je nach Verfügbarkeit), Nutzung der Fernsehprogramme, Bereitstellung von Tafelwasser ohne Mengenbegrenzung incl. einer PET-Flasche, Bereitstellung des Telefons im Zimmer ohne Freischaltung, WLAN-Nutzung, Nutzung der Wäschetrockner sowie zusätzliches, umfangreiches Therapiematerial (wie z. B. Therapieplanmappe und Tasche).

Die Kosten für diese Leistungen können durch den vereinbarten Pflegesatz nicht abgedeckt werden. Die Klinik erhebt daher eine Servicepauschale in Höhe von 30,00 € pro hauptversicherte Person/je Bewilligung. Für Patient*innen, die von der Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile befreit sind, und eine gültige Befreiungskarte besitzen, beträgt die Pauschale 15,00 € je hauptversicherte Person/je Bewilligung (Mutter/Vater).

Wird ein KFZ-Stellplatz auf dem Klinikgelände benötigt, ist dieser kostenpflichtig.

Indikation Mutter/Vater

  • Atemwegserkrankungen
  • degenerativ-rheumatische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf Erkrankungen
  • Psychosomatisch-psychovegetative Erkrankungen
  • psychovegetative Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen

Indikation Kind

  • Atemwegserkrankungen
  • Infektanfälligkeit

  • Schwangerschaft 3. Trimenon
  • schwere neurologische Erkrankungen
  • schwere psychiatrische Erkrankungen
  • Suchterkrankung
  • Suizidalität
  • akute Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern
  • dekompensierte Erkrankungen, die einer stationären Therapie bedürfen
  • Risikoschwangerschaft
  • Schwangerschaft 1. Trimenon

Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wird ein individueller Therapieplan anhand der vorliegenden Indikation mit verschiedenen Möglichkeiten verordnet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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