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Antragsunterlagen und Bewilligung

Antragsformular:
 
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Mutter / Vater & Kind Kuren sind medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen der Krankenversicherung für Patientinnen und Patienten, die komplexen Gesundheitsgefährdungen durch familiäre oder berufliche Belastungen ausgesetzt sind. Ziel ist es, aktuelle Beschwerden zu lindern und eine psychische Stabilisierung der Patientinnen zu bewirken.
 
Erforderlich ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurmaßnahme. Der Arzt empfiehlt je nach Dringlichkeit, Schwere und Indikation, ob eine sogenannte Vorsorge-Kur (nach §24 SGB V) oder eine Reha-Kur (nach §41 SGB V) für Sie persönlich in Frage kommt.
 
Sofern dann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zustimmt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kur bewilligt werden.

 
 
 
 
Vorsorge-Kur
 
Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) kann die Vorsorge-Kur für Sie befürworten, wenn in Folge der Schwächung Ihrer Gesundheit z. B. Erschöpfungszustände eine Erkrankung einzutreten droht, bzw. um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes vorzubeugen.
 
Sie reichen dann den „Kurvorschlag des Arztes” mit Ihrem persönlichen „Kur-Antrag” (siehe oben) bei Ihrer Krankenkasse ein.
 
 
 
 

Reha-Kur
 
Sollte Ihr Arzt eher eine Reha-Kur vorschlagen, um eine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten, dann müssten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese sendet Ihnen dann die speziellen Antragsunterlagen zu und teilt Ihnen mit, bei welchem Arzt Sie diese Formulare ausfüllen lassen können.
 
Sie reichen dann die vom Arzt ausgefüllten Antragsformulare zusammen mit Ihrem eigenen Antrag zur weiteren Prüfung und Genehmigung bei Ihrer BKK ein.
 
Beachten Sie bitte: Eine medizinische Vorsorge – oder Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub auf Krankenschein. Sie ist vielmehr eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, um die vielfältigen Therapieangebote erfolgreich zu absolvieren.
 
Weitere Auskünfte zur Kurbewilligung erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

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