Kosten und die Wahl der richtigen Klinik
Je nach Satzungsleistung werden die Kosten einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen oder teilweise bezuschusst. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt für Erwachsene 10,- Euro pro Tag, sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind. Für Kinder ist keine Zuzahlung zu leisten. Der Zuzahlungsbetrag ist bei Kurantritt in der Klinik zu entrichten. Die Fahrtkosten werden in der Regel von den Krankenkassen getragen, abzüglich der Eigenbeteiligung. Die Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten beträgt 10% der Kosten, mindestens jedoch 5,- Euro und höhstens 10,- Euro.
Einzelheiten zu den genauen Satzungsbestimmungen erläutert Ihnen gern Ihre Krankenkasse.
Informationen über die Vertragskliniken für Mutter und Kind erhalten Sie » hier.
Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt können Sie einen Wunsch bzgl. des Zeitpunktes der Maßnahme sowie eine Klinik benennen. Gern ist Ihnen der Gesundheitsservice bei der weiteren Beratung und Entscheidung behilflich. Generell ist die Auswahl der Klinik von der Indikationsstellung abhängig.


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