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Antrag und Bewilligung

Mutter / Vater & Kind Kuren sind medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen der Krankenversicherung für Patientinnen und Patienten, die komplexen Gesundheitsgefährdungen durch familiäre oder berufliche Belastungen ausgesetzt sind. Ziel ist es, aktuelle Beschwerden zu lindern und eine psychische Stabilisierung der Patienten und Patientinnen zu bewirken.

Erforderlich ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurmaßnahme. Der Arzt empfiehlt je nach Dringlichkeit, Schwere und Indikation, ob eine sogenannte Vorsorge-Kur nach § 24 SGB V oder eine Reha-Kur nach § 41 SGB V für Sie persönlich in Frage kommt.

„Kurvorschlag des Arztes“ (Formular 61 Reha; Formular 64 Vorsorge sowie Formular 65 für jedes Therapiekind) mit Ihrem persönlichen „Kur-Antrag“ und den ergänzenden Informationen bei Ihrer BKK ein.

Sofern die medizinischen Voraussetzungen – hierzu kann ggf. eine Begutachtung des Antrages durch den Medizinischen Dienst angezeigt sein – und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Kur bewilligt. Um die weitere Bearbeitung der Kurmaßnahme, Klinikwahl, Terminierung und vor allem, um die Betreuung vor, während und nach der Kur für Sie und Ihre Kinder zu erleichtern, werden wir alles Weitere für Sie erledigen.

Vorsorge-Kur

Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) kann die Vorsorge-Kur für Sie befürworten, wenn in Folge der Schwächung Ihrer Gesundheit z. B. Erschöpfungszustände eine Erkrankung einzutreten droht, bzw. um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes vorzubeugen.

Sie reichen dann den „Kurvorschlag des Arztes” mit Ihrem persönlichen „Kur-Antrag” (siehe oben) bei Ihrer Krankenkasse ein.

Reha-Kur

Sollte Ihr Arzt eher eine Reha-Kur vorschlagen, um eine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten, dann müssten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese sendet Ihnen dann die speziellen Antragsunterlagen zu und teilt Ihnen mit, bei welchem Arzt Sie diese Formulare ausfüllen lassen können.

Sie reichen dann die vom Arzt ausgefüllten Antragsformulare zusammen mit Ihrem eigenen Antrag zur weiteren Prüfung und Genehmigung bei Ihrer BKK ein.

Beachten Sie bitte: Eine medizinische Vorsorge – oder Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub auf Krankenschein. Sie ist vielmehr eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, um die vielfältigen Therapieangebote erfolgreich zu absolvieren.

Weitere Auskünfte zur Kurbewilligung erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

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