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FAQs

ALLGEMEINES

Wie und wo stelle ich einen Antrag?

Seit dem 01.10.2018 gibt es für Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahme einheitliche Formulare.

Die Formulare 64 a und b für das Elternteil sowie Formular 65 für das Kind erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.

Darüber hinaus ist es hilfreich über die ergänzenden Angaben (siehe Downloadbereich) weitere Informationen von Ihnen zu erhalten.

Die ausgefüllten Unterlagen reichen Sie bitte zur Prüfung der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Nach erfolgreicher Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme durch Ihre Krankenkasse, nehmen wir schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, um in einem persönlichen Telefongespräch, anhand Ihrer medizinischen Indikationen die bestmöglichste Klinik und einen geeigneten Kurtermin für Sie zu ermitteln.

Wie häufig kann ich eine Mutter/Vater-Kind-Kur durchführen?

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur können Sie bei vorliegender medizinischer Indikation alle vier Jahre durchführen. Vorzeitige Anträge werden entsprechend separat geprüft.

Wie lange dauert eine Mutter/Vater-Kind-Kur? Ist eine Verkürzung/Verlängerung möglich?

Die Kurdauer einer solchen Maßnahme ist auf drei Wochen ausgerichtet. Eine Verkürzung ist nicht möglich, da drei Wochen notwendig sind, um eine möglichst hohe Kurerfolgsquote zu erreichen.

Eine medizinisch notwendige Verlängerung wird durch die Klinikärzte bei Ihrer Krankenkasse beantragt und dort abschließend geprüft.

Muss ich die Fahrkarten selber besorgen?

Die An- und Abreise müssen Sie in der Regel selber organisieren.

Die Fahrkarten können Sie im Anschluss an die Kurmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Von dort erhalten Sie die Erstattung nach Abzug des gesetzlichen Eigenanteils.

Sollte Ihre Krankenkasse die Fahrkartenbuchung für Sie übernehmen, informiert diese Sie gesondert hierüber.

Datenschutz?

Bitte beachten Sie, dass auch bei uns der Datenschutz großgeschrieben wird. Aus diesem Grund treffen wir alle Absprachen zur Terminierung und der Kurklinik ausschließlich mit der/dem entsprechenden Versicherten.

Zur Absprache mit einer anderen Person muss uns eine schriftliche Vollmacht vorliegen.

ARBEITGEBER

Werde ich für meine Mutter/Vater-Kind-Kur krankgeschrieben?

Sie gelten währen der Kurmaßnahme als krankgeschrieben und erhalten die für Sie geltende Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.

Muss ich vor Beginn der Kurmaßnahme zum Hausarzt, damit ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalte? Was lege ich meinem Arbeitgeber vor?

Sobald Klinik und Termin bekannt sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.

Eine separate Krankmeldung erhalten Sie nicht durch Ihren Hausarzt. Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung einer möglichen Arbeitgeberbescheinigung an Ihre Krankenkasse.

Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?

Für eine Mutter/Vater-Kind-Kur steht berufstätigen Müttern/Vätern eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu, weshalb Sie keinen Urlaub nehmen müssen.

KOSTEN

Werden die Kosten für den Gepäckversand und eine Sitzplatzreservierung durch die Krankenkasse übernommen?

Hier ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Volljährige Mütter/Väter haben eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag – 220 € für die gesamte Kurdauer – an die Klinik zu entrichten.

KINDER

Wie wird mein Kleinkind unter 3 Jahren betreut?

Kleinkinder unter drei Jahren werden in der Regel ausschließlich während der Therapien der Eltern betreut. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Muss die Schule mein Kind freistellen? (Stützunterricht)

Schulpflichtige Kinder sind von der Schule freizustellen, da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt.

Mütter/Väter mit schulpflichtigen Kindern werden – soweit wie möglich – in den Schulferien aufgenommen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so wird in den wichtigsten Kernfächern ein sogenannter Stützunterricht angeboten, damit der Anschluss an die Schule nicht verpasst wird.

Alter der Kinder?

Die Möglichkeit zur Mitaufnahme eines Kindes besteht in der Regel bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, in besonderen Fällen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

ORT und ZEIT

Kann ich mir vorab einen Termin reservieren lassen?

Eine Vorabreservierung eines Termins ist ausschließlich nach erfolgreicher Bewilligung möglich.

Wer bestimmt den Kurort und den Zeitraum?

Nach erfolgreicher Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme durch Ihre Krankenkasse, nehmen wir schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, um in einem persönlichen Telefongespräch, anhand Ihrer medizinischen Indikationen die bestmöglichste Klinik und einen geeigneten Kurtermin für Sie zu ermitteln.

Kann ich mir den Kurzeitraum frei auswählen?

Da es sich bei Mutter/Vater-Kind-Kuren um medizinische Maßnahmen handelt, sollten diese zum nächstmöglichen Zeitraum, in der Regel jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten, angetreten werden.

Schulferientermine bleiben Müttern mit bereits schulpflichtigen Kindern vorbehalten.

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