
FAQs
ALLGEMEINES
Seit dem 01.10.2018 gibt es für Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahme einheitliche Formulare.
Die Formulare 64 a und b für das Elternteil sowie Formular 65 für das Kind erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.
Die ausgefüllten Unterlagen reichen Sie bitte zur Prüfung der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Nach erfolgreicher Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme durch Ihre Krankenkasse, nehmen wir schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, um in einem persönlichen Telefongespräch, anhand Ihrer medizinischen Indikationen die bestmöglichste Klinik und einen geeigneten Kurtermin für Sie zu ermitteln.
Die Kurdauer einer solchen Maßnahme ist auf drei Wochen ausgerichtet. Eine Verkürzung ist nicht möglich, da drei Wochen notwendig sind, um eine möglichst hohe Kurerfolgsquote zu erreichen.
Eine medizinisch notwendige Verlängerung wird durch die Klinikärzte bei Ihrer Krankenkasse beantragt und dort abschließend geprüft.
Die An- und Abreise müssen Sie in der Regel selber organisieren.
Die Fahrkarten können Sie im Anschluss an die Kurmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Von dort erhalten Sie die Erstattung nach Abzug des gesetzlichen Eigenanteils.
Sollte Ihre Krankenkasse die Fahrkartenbuchung für Sie übernehmen, informiert diese Sie gesondert hierüber.
Bitte beachten Sie, dass auch bei uns der Datenschutz großgeschrieben wird. Aus diesem Grund treffen wir alle Absprachen zur Terminierung und der Kurklinik ausschließlich mit der/dem entsprechenden Versicherten.
Zur Absprache mit einer anderen Person muss uns eine schriftliche Vollmacht vorliegen.
ARBEITGEBER
Sie gelten währen der Kurmaßnahme als krankgeschrieben und erhalten die für Sie geltende Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.