
Chieming am Chiemsee
Klinik Alpenhof
Am Ostufer des Chiemsees liegt der Erholungsort Chieming. Die Klinik Alpenhof ist eine „Vom Kneipp-Bund e.V. anerkannte Einrichtung“. Auf einem 8.300 m² großen Grundstück gelegen, ist sie nur durch eine Liegewiese vom See getrennt.
Die Klinik verfügt über 105 Zimmer mit separatem Schlafbereich für die Kinder, ausgenommen die behindertengerechten Zimmer. Die Zimmer haben größtenteils Balkon oder Terrasse. Alle sind mit Dusche/WC, Telefon, Babyphone, TV und Kühlschrank ausgestattet. Waschmaschinen (kostenpflichtig) und Wäschetrockner stehen für alle Patient*innen in den entsprechenden Räumlichkeiten bereit. In den Patient*innenzimmern ist WLAN verfügbar.
Gemeinschaftsräume:
In der Klinik stehen Ihnen vielfältige Räume und Möglichkeiten zur Verfügung.
Generell ist die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Kinder mit Behandlungsstatus werden ab dem 6. bis zum 12. Lebensjahr aufgenommen.
Von Montag bis Freitag werden die Kinder im Kindertreff in altersspezifischen Gruppen betreut.
Im Kindertreff wird das Kneippsche Gesundheitskonzept umgesetzt und gelebt. Die fünf Säulen Wasseranwendungen, Heilkräuter/Heilpflanzen, Bewegung, Gesunde Ernährung, Harmonischer Tagesrhythmus/Lebensordnung werden auf spielerische Art und Weise in den Alltag integriert. Der Kindertreff hat eine Zertifizierung als Kneipp-Kindergarten.
Im Verlauf Ihrer Maßnahme bietet die Klinik ein attraktives Leistungsspektrum für die Patient*innen an: Bügeleisen, Bücher, Spiele (je nach Verfügbarkeit), Nutzung der Fernsehprogramme, Bereitstellung von Tafelwasser ohne Mengen-
begrenzung incl. einer PET-Flasche, Bereitstellung des Telefons im Zimmer ohne Freischaltung, WLAN-Nutzung, Nutzung der Wäschetrockner sowie zusätzliches, umfangreiches Therapiematerial (wie z. B. Therapieplanmappe und Tasche).
Die Kosten für diese Leistungen können durch den vereinbarten Pflegesatz nicht abgedeckt werden. Die Klinik erhebt daher eine Servicepauschale in Höhe von 30,00 € pro hauptversicherte Person/je Bewilligung. Für Patient*innen, die von der Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile befreit sind, und eine gültige Befreiungskarte besitzen, beträgt die Pauschale 15,00 € je hauptversicherte Person/je Bewilligung (Mutter/Vater).
Wird ein KFZ-Stellplatz auf dem Klinikgelände benötigt, ist dieser kostenpflichtig.
Indikation Mutter/Vater
- Atemwegserkrankungen
- degenerativ-rheumatische Erkrankungen
- Herz-Kreislauf Erkrankungen
- Orthopädische Erkrankungen
- Psychosomatisch-psychovegetative Erkrankungen
- psychovegetative Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
Indikation Kind
- Atemwegserkrankungen
- akute Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern
- dekompensierte Erkrankungen, die einer stationären Therapie bedürfen
- Risikoschwangerschaft
- Schwangerschaft 1. Trimenon
- Schwangerschaft 3. Trimenon
- schwere neurologische Erkrankungen
- schwere psychiatrische Erkrankungen
- Suchterkrankung
- Suizidalität
Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wird ein individueller Therapieplan anhand der vorliegenden Indikation mit verschiedenen Möglichkeiten verordnet.
